Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 22. Februar 2005
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Berliner Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2005 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer Lkw und Busse
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 809. Sitzung am 18. März 2005 zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer Lkw und Busse
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung nochmals, auch für schadstoffarme Lkw und Busse steuerliche oder wirtschaftliche Anreize zu schaffen. Diese Anreize, beispielsweise durch aufkommensneutrale Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für Fahrzeuge mit Partikelfilter oder gleichwertige Techniken, sollten sowohl Neufahrzeuge als auch Nachrüstungen umfassen. Dabei muss sichergestellt sein, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung zukünftig bei der Bemessung der Lkw-Maut ein stärkeres Splitting, insbesondere für schadstoffarme Lkw nach EURO V zu Grunde legen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung nach § 40 Abs. 3 BImSchG vorzulegen, mit der die Kriterien und die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung festgelegt und die Voraussetzungen für eine pragmatische Umsetzung von Benutzervorteilen in den Luftreinhalteplänen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270 StVO (SMOG) zu schaffen.
Begründung
Mit der Vorlage der ersten Luftreinhaltepläne bundesweit wird deutlich, dass in den meisten Städten die Emissionen des Verkehrs, hier vor allem des Nutzfahrzeugverkehrs, die bedeutendste lokale Ursache für die Grenzwertüberschreitungen sind.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Einhaltung der Grenzwerte in der Regel nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern nur durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen erreichbar sein wird. Neben Maßnahmen der Verkehrsplanung und -organisation müssen auch Anreize zur beschleunigten Modernisierung der Fahrzeugflotte gesetzt werden, die sich am wirkungsvollsten durch Benutzervorteile für besonders emissionsarme Fahrzeuge umsetzen lassen. Über Benutzervorteile für besonders emissionsarme Fahrzeuge wäre es möglich, die Eingriffe in den Verkehr zu minimieren und verträglich zu gestalten sowie Anreize zur beschleunigten Modernisierung der Fahrzeugflotte zu setzen.
Um diese Maßnahme pragmatisch aber wirkungsvoll umsetzen zu können, ist nach Erfahrungen in den Ländern, z.B. mit den ehemaligen SMOG-Verordnungen, eine Kennzeichnung der Fahrzeuge unabdingbar. Gerade die Ausnahme von Smog-Fahrverboten hat die kurzfristige flächendeckende Einführung des Katalysators bewirkt.
In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer Anpassung des § 41 StVO, um ein Verkehrszeichen zu schaffen, das Verkehrsbeschränkungen mit den entsprechenden Ausnahmen nach § 40 Abs. 3 BImSchG erlaubt. Das bisherige Zeichen 270 mit dem Zusatzschild für Ausnahmen vom Fahrverbot gilt nur für Maßnahmen nach § 40 Abs. 2 BImSchG in der alten, nicht mehr gültigen, Fassung.
Um angesichts der angespannten Wettbewerbssituation im Fuhrgewerbe die Akzeptanz von Benutzervorteilen zu erhöhen, muss darüber hinaus die vorzeitige Einführung abgasarmer Technik, wie Rußfilter oder Erdgas, hier beim Hauptverursacher Lkw, finanziell gefördert werden. Die Automobilausstellung 2004 hat die breite Verfügbarkeit dieser Techniken für fast alle Fahrzeugsegmente belegt.