Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 9. März 2012 zu der oben genannten Entschließung* folgende Stellungnahme übermittelt:
Der Bundesrat thematisiert, dass es nicht gelungen sei, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen, und hält deshalb weitere Reformschritte für dringend erforderlich.
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2011 Eckpunkte zur Pflegereform beschlossenen. Diese sehen u.a. vor, die Finanzierung der Pflege - insbesondere in Anbetracht des demographischen Wandels - auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen. Für die Bundesregierung ist dabei die private Vorsorge ein wichtiger Baustein für die persönliche Absicherung in der Zukunft. Deshalb wird die freiwillige Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2013 zusätzlich steuerlich gefördert.
Die erworbenen Versicherungsansprüche aus der freiwilligen Pflegevorsorge unterliegen dem Eigentumsschutz und sollen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstocken. Dies ist notwendig, weil im demografischen Wandel die Umlagefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung zunehmenden Belastungen ausgesetzt ist. Die Förderung der Pflege-Vorsorge soll einen Anreiz zur zusätzlichen privaten Absicherung schaffen und insbesondere dafür sorgen, dass Vorsorge auch unabhängig von der jeweiligen individuellen Einkommenssituation erfolgen kann.
Die konkrete Ausgestaltung der Förderung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung erarbeitet. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird dem Bundesrat im Anschluss an die Kabinettbefassung zur Beratung zugeleitet.