869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass ein Europäisches Kulturerbe-Siegel einen Beitrag zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger zur EU leisten kann, indem es gemeinsame Elemente der Geschichte und des kulturellen Erbes in das Bewusstsein rückt. Er begrüßt daher den vorliegenden Vorschlag und befürwortet, dass geeignete Einrichtungen in Deutschland sich um das Europäische Kulturerbe-Siegel bewerben.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Kulturerbe-Siegel einen Mehrwert schaffen muss, indem es sich deutlich von bestehenden Maßnahmen, wie dem UNESCO Weltkulturerbe-Siegel oder den "Kulturwegen Europas" abgrenzt. Doppelungen sollten weitgehend vermieden werden, um einer gegenseitigen Entwertung entgegenzuwirken.
- 3. Zur Schärfung des eigenständigen Profils sollte das Kulturerbe-Siegel nur an eine begrenzte Anzahl von Einrichtungen vergeben werden, welche die streng auszulegenden Auswahlkriterien erfüllen. Eine Begrenzung auf die Verleihung von zehn Europäischen Kulturerbe-Siegeln pro Jahr erscheint angemessen. Länderübergreifende Stätten sollten bei der endgültigen Auswahl Vorrang haben.
- 4. Für die Bewertung der bereits bestehenden europäischen Kulturerbestätten sind ebenfalls hohe Qualitätsmaßstäbe anzulegen. Doppelstrukturen mit unterschiedlichen Standards unter gleich lautender Bezeichnung sind zu vermeiden.
- 5. Der Bundesrat geht davon aus, dass das zwischenstaatliche Verfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel weiterhin solange möglich ist, bis der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der EU für das Europäische Kulturerbe-Siegel in Kraft getreten ist.
- 6. Das gesamte Verfahren sollte durch eine unabhängige, internationale Institution begleitet werden (Monitoring), die nach einheitlichen Maßstäben urteilt.
- 7. Die europäischen Sprachen sind für die Bürgernähe des Tätigwerdens der EU von besonderer Bedeutung. Der Bundesrat vermisst im Vorschlag der Kommission die Aussage, dass Bewerbungen für das Kulturerbe-Siegel in der jeweiligen Landessprache eingereicht werden können.
- 8. Der Bundesrat unterstreicht die Aussagen, dass die Organisation des Kulturerbe-Siegels durch eine schlanke Verwaltung erfolgen soll und keine neue Bürokratie aufgebaut wird. Eine Auslagerung rein administrativer und unterstützender Tätigkeiten auf bestehende Agenturen ist anzustreben.
- 9. Es wird begrüßt, dass der zusätzliche finanzielle Aufwand auf die Betreuung, das Marketing des Siegels sowie die Netzwerkunterstützung begrenzt wird und die finanzielle Unterstützung der Restaurierung von europäischen Kulturerbestätten nicht vorgesehen ist. Bei der Finanzierung aus dem Programm KULTUR (2007 - 2013) und dessen Nachfolger ist sicherzustellen, dass sie nicht aus dem Bereich 1 (Kooperationsprojekte), insbesondere nicht aus dem Bereich der kleineren Kooperationsmaßnahmen erfolgt.
- 10. Der Bundesrat betont, dass unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität die Entscheidung über die Mitglieder der Expertenjury ebenso wie die endgültige Auswahl der Stätten nicht durch die Kommission, sondern durch den Rat erfolgen sollte.