896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass der Bericht allenthalben vorläufige, erste Erkenntnisse zu der Art und Weise liefert, wie die betriebliche Praxis in den 20 Monaten seit Inkrafttreten der Regelungen Wertguthaben nach dem "Flexi II"-Gesetz eingerichtet und verwaltet hat.
- b) Angesichts dessen schlägt der Bundesrat vor, die Untersuchung am Maßstab des § 7g SGB IV in zwei Jahren zu wiederholen.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, folgende Fragen kurzfristig zu klären und dazu gegebenenfalls Lösungsvorschläge zu präsentieren:
- aa) Wie kann die erkennbar noch defizitäre Information über das Gesetz in Zukunft verbessert werden?
- bb) Welche Möglichkeiten bestehen, dem erkennbaren Bedürfnis der betrieblichen Praxis nach Zeitwert-Guthaben zu entsprechen, diese gleichrangig an die Seite von Geldwert-Guthaben zu stellen, ohne damit bestehende Schutzmechanismen zu reduzieren?
- cc) Entstehen Sicherungslücken, wenn nicht gesetzeskonforme Wert-/Zeitguthaben geführt werden (Problem: Beitragszahlung bei Entstehung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, fehlende Beitragszahlung im Freistellungszeitraum)?
- dd) Welche Konsequenzen müssen im Rahmen zukünftiger gesetzgeberischer Initiativen aus der Kritik gezogen werden, die bereits jetzt, unmittelbar nach der jüngsten Novelle (1. Januar 2012; § 7 Absatz 1a Satz 2 SGB IV) laut wurde?
Begründung:
Wegen des kurzen Zeitablaufs zwischen Inkrafttreten der Neuregelung und Durchführung der Untersuchung enthält der Bericht allenthalben vorläufige Ergebnisse.
Von daher erscheint eine Wiederholung erforderlich.
Darüber hinaus hat die im Herbst 2010 durchgeführte Erhebung folgende wesentliche Erkenntnisse zu Tage gefördert:
- a) Die Information der betrieblichen Praxis (das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer) über die Regelungen des Gesetzes ist noch in vielen Punkten deutlich verbesserungsfähig.
- b) In vielen Betrieben ist die Praxis weit verbreitet, statt der gesetzlich allein zugelassenen Geldwert-Guthaben in gesetzwidriger Weise Zeitwert-Guthaben einzurichten, vielfach begleitet von der völligen Vernachlässigung der - ebenfalls zwingend vorgeschriebenen - Schriftform für derartige Guthaben-Vereinbarungen.
- c) Viele Unternehmen führen Wert-/Zeitguthaben, die nicht den Vorgaben des SGB IV entsprechen.
Die sich daraus ergebenden Fragen müssen zeitnah geklärt werden.
B
- 2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.