Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 21. Februar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12417 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11819 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"In einer ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) in dem in Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil (§ 3 Absatz 1) und sodann in jedem Land die Zahl der dort nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeordnet."
- b) In Absatz 7 Satz 1 werden jeweils die Wörter "zu vergebenden" gestrichen.
2. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
"1a. In § 46 Absatz 2 wird die Angabe " § 6 Abs. 4 Satz 3" durch die Wörter " § 6 Absatz 6 Satz 5" ersetzt."
Fristablauf: 15.03.13
Initiativgesetz des Bundestages