Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 1. Februar 2019 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 der Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) zugestimmt und zugleich die Entschließung gefasst, angesichts hoher Jagdstrecken und kaum möglicher Eigenverwertung der erlegten Tiere den Verkauf der Kanadagans (Branta canadensis mit Ausnahme der Branta canadensis leucopareia) zuzulassen.
Der Bundesrat fordert in seiner Entschließung die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die Kanadagans (Branta canadensis) in den Anhang III Teil A (Arten einschließlich Teile und Erzeugnisse, die unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen) der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Vogelschutzrichtlinie - aufzunehmen.
Die Europäische Kommission plant derzeit keine Änderung der Anhänge der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie. Dementsprechend sieht die Bundesregierung derzeit keine Möglichkeit, die vom Bundesrat gewünschte Regelung umzusetzen. Sollte jedoch in den nächsten Jahren eine Änderung der Anhänge anstehen, wird die Bundesregierung auf die Entschließung des Bundesrates zur Kanadagans zurückkommen.