Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.