Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4824 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 27. März 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen