Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
Der Bundesrat hat in seiner 976. Sitzung am 12. April 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. März 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.