Deutscher Bundestag Berlin, den 3. März 2009 Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 206. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossenen Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung - Bundestagsdrucksachen 016/10730, 016/11898 -bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Artikel 2 wie folgt zu berichtigen:
In der Maßgabe zu Nummer 2 Buchstabe a werden in § 53 Absatz 1 Satz 1 die Wörter "oder ein gemeinschaftsansässiges Unternehmen, an dem ein Gemeinschaftsfremder mindestens 25 Prozent der Stimmrechte hält,"gestrichen.