Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 26. August 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.