Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages grundlegend zu überarbeiten.
Begründung
Von der Vielzahl der Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag nur einige wenige übernommen. Mit den übrigen im Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN enthaltenen Änderungen wurde der Gesetzentwurf aus Sicht des Bundesrates verschlechtert. Übrig bleibt ein Gesetz, mit dem nur einige wenige Vereinfachungen erreicht werden können, die jedoch nicht wirklich kostenrelevant sind.
Im Übrigen weist der Bundesrat auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 26. November 2004 (BR-Drs. 709/04(Beschluss) und BR-Drs. 710/04(B) ) hin, auf die der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 5. November 2004 (BR-Drs. 666/04(B) ) anlässlich der Beratungen im ersten Durchgang im Bundesrat Bezug genommen hat.