Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 145. Sitzung am 21. Februar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/8217 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes - Drucksache 016/7716 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

"Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

In Artikel 11 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) wird die Angabe "Nummer 9" durch die Angabe "Nummer 11" und die Angabe "9." durch die Angabe "11." ersetzt."

III. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5.


Fristablauf: 14.03.08
Erster Durchgang: Drucksache. 820/07 (PDF)