Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.
Begründung
Von der Vielzahl der Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag nur einige wenige übernommen. Mit den übrigen im Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN enthaltenen Änderungen wurde der Gesetzentwurf aus Sicht des Bundesrates verschlechtert. Übrig bleibt ein Gesetz, mit dem nur einige wenige Vereinfachungen erreicht werden können, die jedoch nicht wirklich kostenrelevant sind.
Im Übrigen weist der Bundesrat auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 26. November 2004 (BR-Drs. 709/04(Beschluss) und BR-Drs. 710/04(B) ) hin, auf die der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 5. November 2004 (BR-Drs. 666/04(B) ) anlässlich der Beratungen im ersten Durchgang im Bundesrat Bezug genommen hat.