Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 165. Sitzung am 8. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/8820 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung - Drucksache 17/7606 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 30.03.12 Erster Durchgang: Drucksache. 577/11 (PDF)