Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005)
Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.