Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (KOM (2005) 333 - C6-0345/2005 - 2005/0135(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0456 - vom 3. Februar 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2005 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission(KOM (2005) 333)1,
- gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0345/2005),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie(A6-0337/2005),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.