Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
(Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

Punkt 3 der 855. Sitzung des Bundesrates am 20. Februar 2009

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.