Punkt 2 der 855. Sitzung des Bundesrates am 20. Februar 2009
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat nimmt die mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität initiierten gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden, der Rezession der deutschen Wirtschaft zu begegnen, zur Kenntnis. Das Gesetzespaket enthält sowohl direkte Investitionen des Staates in Infrastruktur, Bildung und Innovationen wie auch die Senkung von Steuern und Abgaben. Der Bundesrat hält allerdings zur Belebung der Konjunktur ergänzende Schritte zur Entlastung von Betrieben und Bürgern für sinnvoll.
- 2. Die Anhebung des Grundfreibetrages und die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlastungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar entlastet und die kalte Progression deutlich abmildert.
- 3. Der Bundesrat hält es zur Stärkung des Wirtschaftskreislaufs für notwendig, kontraproduktive Belastungen aufzuheben. Er hält es zur Stärkung der privaten Investitionen für sinnvoll, die Abschreibungsbedingungen weiter zu verbessern.
- 4. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007. Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hinzurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen Entwicklung erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses.
- 5. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten besteht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In anderen EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutschland nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gerade in einem Konjunkturabschwung beitragen.
- 6. Das Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte darf durch die jetzt vereinbarten Maßnahmen nicht aufgegeben werden. Der Bundesrat erwartet, dass der Tilgungsplan für das Konjunkturpaket II umgesetzt wird, ohne dass jetzt aufgenommene neue Schulden später aus dem Investitions- und Tilgungsfonds in den Bundeshaushalt überführt werden.
- 7. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Einigung in der "Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" über eine grundlegende Verschärfung der Bedingungen der Kreditaufnahmen, über die Einführung eines sog. Frühwarnsystems sowie über die Gewährung von befristeten Konsolidierungshilfen an Länder zur Erreichung des Haushaltsausgleichs.