A.
Der Bundesrat hat in seiner 855. Sitzung am 20. Februar 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Februar 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4, 104b Absatz 2, 105 Absatz 3 und 106 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zielgerichtet und rasch angemessene Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur eingeleitet werden. Die Länder werden für eine erfolgreiche Abwicklung der Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes Sorge tragen. Allerdings stellt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz teilweise Anforderungen, die nach Auffassung des Bundesrates bei nächster Gelegenheit zu korrigieren sind:
- a) Der Bundesrat sieht ebenfalls die Notwendigkeit, zur Stabilisierung der Konjunktur zusätzliche Investitionen anzustoßen. Er ist jedoch der Auffassung, dass die in § 3a Absatz 2 des Zukunftsinvestitionsgesetzes geforderte Zusätzlichkeit von Investitionen von den Ländern in dieser Form nicht umsetzbar ist. Vor allem hinsichtlich der Kommunen ist eine Prüfung der Additionalität in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben weder sachgerecht noch leistbar, weil das Land keinen Einfluss auf die Investitionstätigkeit der Gesamtheit seiner Kommunen hat. Hieraus ergeben sich für die Länder nicht kalkulierbare Haftungsrisiken gegenüber dem Bund. Die einzelnen Kommunen sind aufgrund ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechtes in ihren Investitionsentscheidungen weitgehend frei. Teilnahmewilligen Kommunen eine Förderung deshalb zu verwehren, weil sie ihr Investitionsvolumen nicht auf einem - ggf. zufällig - erhöhten Niveau des Referenzzeitraums halten können, wäre nicht zu rechtfertigen, da dadurch sinnvolle Investitionen unterbleiben würden.
- b) Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass das in § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes formulierte Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfassungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren Fällen überschreitet. Die vom Bund ausgereichten Finanzhilfen werden im Vollzug von den zuständigen Landesbehörden in eigener Verantwortung verwaltet. Diese unterliegen der parlamentarischen Kontrolle und der Kontrolle des jeweiligen Rechnungshofes des Landes. Demzufolge reicht die parlamentarische Kontrolle des Bundestages und des Bundesrechnungshofes nur bis zur Hingabe der Finanzmittel an die Länder (so das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39, 96).
Der Bundesrat erwartet daher, dass sowohl § 3a Absatz 2 als auch § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes bei nächster Gelegenheit in diesem Sinne korrigiert werden.
- 2. Der Bundesrat nimmt die mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität initiierten gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden, der Rezession der deutschen Wirtschaft zu begegnen, zur Kenntnis.
Das Gesetzespaket enthält sowohl direkte Investitionen des Staates in Infrastruktur, Bildung und Innovationen wie auch die Senkung von Steuern und Abgaben. Der Bundesrat hält allerdings zur Belebung der Konjunktur ergänzende Schritte zur Entlastung von Betrieben und Bürgern für sinnvoll.
- 3. Die Anhebung des Grundfreibetrages und die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus. Aus Sicht des Bundesrates sollten die geplanten Entlastungen in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Außerdem muss zeitnah eine strukturelle Reform des Einkommensteuerrechts in Angriff genommen werden, die die Bürger spürbar entlastet und die kalte Progression deutlich abmildert.
- 4. Der Bundesrat hält es zur Stärkung des Wirtschaftskreislaufs für notwendig, kontraproduktive Belastungen aufzuheben. Er hält es zur Stärkung der privaten Investitionen für sinnvoll, die Abschreibungsbedingungen weiter zu verbessern.
- 5. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007. Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hinzurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen Entwicklung erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses.
- 6. Auch bei den Verlustverrechnungsmöglichkeiten besteht angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland unter Berücksichtigung des internationalen Vergleichs dringender Handlungsbedarf. In anderen EU-Staaten ist der Verlustvortrag nach Höhe und Jahren unbegrenzt. Seit 2004 ist dies in Deutschland nicht möglich. Auch der Verlustrücktrag ist nur begrenzt möglich. Die Verbesserung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gerade in einem Konjunkturabschwung beitragen.
- 7. Das Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte darf durch die jetzt vereinbarten Maßnahmen nicht aufgegeben werden. Der Bundesrat erwartet, dass der Tilgungsplan für das Konjunkturpaket II umgesetzt wird, ohne dass jetzt aufgenommene neue Schulden später aus dem Investitions- und Tilgungsfonds in den Bundeshaushalt überführt werden.
- 8. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Einigung in der "Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" über eine grundlegende Verschärfung der Bedingungen der Kreditaufnahmen, über die Einführung eines sog. Frühwarnsystems sowie über die Gewährung von befristeten Konsolidierungshilfen an Länder zur Erreichung des Haushaltsausgleichs.