Der Bundesrat möge anstelle der Entschließung in Ziffer 14 der Drucksache 119/1/06 folgende Entschließung fassen:
- a) Der Bundesrat hat neben dem Haltungssystem der Boden- und Freilandhaltung nunmehr mit der Einführung der "Kleingruppenhaltung" eine weitere artgerechte Haltungsform ermöglicht.
Der Bundesrat hat sich in seiner Entscheidung in Abwägung der Belange des Tierschutzes und der rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter auch davon leiten lassen, dass die Weiternutzung vorhandener baulicher Anlagen einer Vielzahl von Betrieben temporär ermöglicht werden soll. Gleichzeitig gilt es, auf die weitere Vervollkommnung aller Haltungssysteme und auf Neuinvestitionen hinzuwirken.
Ohne die zusätzliche Haltungsform der "Kleingruppenhaltung" würde die Produktion von Eiern in Deutschland drastisch eingeschränkt und in Länder mit niedrigeren Tierschutzstandards abwandern. Damit wären ca. 40.000 Arbeitsplätze in Gefahr.
- b) Unter Beachtung der vorgenannten Darlegungen erachtet es der Bundesrat als dringend erforderlich und bittet die Bundesregierung,
- - unverzüglich wissenschaftliche Untersuchungen zur Beurteilung der Auswirkungen der unterschiedlichen Haltungssysteme auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten von Legehennen und zur Weiterentwicklung der Haltungssysteme für Legehennen insbesondere mit Blick auf Stallneubauten durchzuführen,
- - zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch in zwei Jahren, dem Bundesrat einen Bericht vorzulegen, aus dem die Auswirkungen der zugelassenen Haltungssysteme für Legehennen auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten hervorgehen und,
- - sofern die Untersuchungen Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Abschnitt 3 notwendig machen, diese dann umgehend auf den Weg zu bringen.
- c) Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung unter Hinweis auf die Entschließungen vom 28. November 2003 (BR-Drs. 574/03 (PDF) - Beschluss) und vom 17. Dezember 2004 (BR-Drs. 482/04 (PDF) - Beschluss), die Möglichkeiten des Tierschutzgesetzes auszuschöpfen und schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren (Tierschutz-TÜV) für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden.
Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein unabhängiges Gremium für die Zulassung obligatorisch zu prüfender Haltungseinrichtungen einzurichten.
Ziel des Bundesrates ist es dabei, dass ab dem 1. Januar 2020 Legehennen nur noch dann in serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen gehalten werden dürfen wenn diese auf Tiergerechtheit geprüft und zugelassen sind. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes zu erarbeiten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf einfache und schnelle Verfahren der Genehmigung hinzuwirken.
- d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, gemeinsam mit den Ländern, den Wirtschaftsbeteiligten, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der BVV-Galle Möglichkeiten einer prioritären Förderung und Unterstützung auf artgerechte Haltungsverfahren zu erörtern und einzuleiten. Im Zuge der Umstellung der Haltungssysteme sollten u. a. Boden- und Freilandhaltungssysteme gefördert werden. Die bisher vorhandenen Anreizkomponenten reichen aus Sicht des Bundesrates nicht aus, um den Anteil an Boden- und Freilandhaltungen signifikant zu erweitern. Dabei sollte geprüft werden, inwieweit vorrangig umstellungswillige kleine und mittlere Betriebe gefördert werden können. Des Weiteren ist eine verbesserte Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz vorzusehen. Der Bundesrat verweist auch in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2004 unter Buchstabe d) und e) (BR-Drs. 482/04 (PDF) - Beschluss).
- e) Der Bundesrat weist auf die nach den tierschutzrechtlichen Vorschriften erforderliche Sachkunde der Tierhalter/-betreuer hin.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Diese Entschließung enthält gegenüber der Entschließung in Ziffer 14 der Drucksache 119/1/06 weitere Forderungen an die Bundesregierung und bezieht sich dezidiert auf den Entschließungsbeschluss des Bundesrates aus 2004.