Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 7. Juni 2013 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 462/13(B) .*)