Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei Hannover, 26 März 2014
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident, die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 25. März 2014 beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung des dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Drucksache 744/12(B) beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes zu beantragen.
Ich bitte Sie, die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 11. April 2014 herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Jörg Mielke Staatssekretär