Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Januar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/0399 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In der Überschrift wird das Wort "Arbeit" durch die Wörter "Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" ersetzt.