Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018
A
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.