Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/0678 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz - Drucksache 016/0047 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. Artikel 49 Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:
"5. Nach § 31 werden die folgenden §§ 32 bis 34 eingefügt:".
- b) Im Wortlaut wird die Angabe " § 31" durch die Angabe " § 32", die Angabe " § 32" durch die Angabe " § 33" und die Angabe " § 33" durch die Angabe " § 34" ersetzt.
- a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:
- 2. Artikel 122 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:
"1. Nach Artikel 229 § 14 wird folgender § 15 angefügt:".
- b) Im Wortlaut wird die Angabe " § 14" durch die Angabe " § 15" ersetzt.
- a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:
- 3. In Artikel 123 wird vor der Nummer 1 folgende Nummer 01 eingefügt:
"01. § 55 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die Landesregierungen können die Vereinssachen durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuweisen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.""
- 4. Nach Artikel 144 wird folgender Artikel 144a eingefügt:
"Artikel 144a
Änderung des Handelsgesetzbuchs(4100-1)Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2267), wird wie folgt geändert:
- 1. In § 315a Abs. 1 wird vor dem Wort "sowie" ein Komma und die Angabe "Abs. 2 Satz 2" eingefügt.
- 2. In § 325 Abs. 2a Satz 3 wird die Angabe " § 286 Abs. 1 und 3" durch die Angabe " § 286 Abs. 1, 3 und 5" ersetzt."
- 5. In Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 wird das Wort "eingetretenen" durch das Wort "bewirkten" ersetzt.
- 6. In Artikel 202 werden im Wortlaut des § 29 die Wörter "Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter "Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 7. Artikel 208 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
(6) Das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch , wird wie folgt geändert:
1. Der Achte Abschnitt wird aufgehoben.
2. Artikel 59 wird wie folgt geändert:
- a) Nach der Angabe " § 341n Abs. 3" werden die Wörter "des Handelsgesetzbuchs" eingefügt und das Wort "Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes" durch die Wörter "Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2267) sowie § 315a Abs. 1 und § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Artikels 144a des Gesetzes vom ... (einsetzen: Datum und Fundstelle des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz)" ersetzt.
- b) Folgender Satz wird angefügt:
"Die in Satz 1 genannten Bestimmungen sind auch auf Gesellschaften im Sinne des Artikels 57 Satz 1 Nr. 2 anzuwenden.""