Der Deutsche Bundestag hat in seiner 20. Sitzung am 17. Februar zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
- Drucksachen 016/0194, 016/0691 -
die folgende
- Entschließung unter Nummer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/0691
angenommen:
- "1. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Krankenkassen - wie vom Gesetzgeber intendiert - mit der generellen Befreiung Kranker von Zuzahlungen durch Einmalzahlung zum Jahresbeginn, insbesondere Sozialhilfeempfänger in Heimen, vor einer finanziellen Überforderung schützen.
Der Deutsche Bundestag betont jedoch vor dem Hintergrund der Befreiungspraxis der Krankenkassen, dass die Vorabzuzahlungsbefreiungen nicht generell, insbesondere nicht auf nicht schutzbedürftige Personen, ausgeweitet werden dürfen, da die Zuzahlungen ansonsten ihre Steuerungswirkung verlieren würden.
Vorabzuzahlungsbefreiungen dürfen nicht zu einem Instrument im Wettbewerb der Krankenkassen werden.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Spitzenverbände der Krankenkassen über die Praxis der Vorabzuzahlungsbefreiungen durch die Krankenkassen bis zum 1. Juni 2006 berichten zu lassen.
- 2. Der Deutsche Bundestag erwartet ferner von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dass diese ihre neu geschaffene Möglichkeit zur Freistellung von bestimmten preisgünstigen Arzneimitteln von der Zuzahlung (§ 31 Abs. 3) sachgerecht zum Nutzen der Versicherten und zur Erschließung weiterer Wirtschaftlichkeitsreserven mit Augenmaß nutzen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Spitzenverbände der Krankenkassen über ihre Praxis der Freistellung preisgünstiger Arzneimittel von der Zuzahlung und deren Auswirkung auf die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel am Markt, auf die Versorgung und über die finanziellen Auswirkungen bis zum 30. Juni 2007 berichten zu lassen.
- 3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, vor dem Hintergrund der Steigerung der Arzneimittelausgaben in der ambulanten Versorgung über die Umsetzung der Regelungen der Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach der Krankenhausbehandlung zu berichten(§ 115c SGB V).
Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass es Aufgabe der Krankenkassen ist, bei etwaigen Verstößen unmittelbar vom Krankenhaus Abhilfe zu verlangen. Es ist zudem Aufgabe der Vertragsparteien, etwaige Verstöße gegen diese Vorgaben bei den jährlichen Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems sowie bei den Vereinbarungen mit den einzelnen Krankenhäusern zu berücksichtigen."