Der Deutsche Bundestag hat in seiner 203. Sitzung am 30. Januar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/11782 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 016/11609 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 wird § 12b wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 4 werden die Wörter "auf Grund der nach Absatz 3 gewonnenen Erkenntnisse" gestrichen.
- bb) In Absatz 6 werden nach den Wörtern "für die" die Wörter "Zwecke der" eingefügt.
- b) In Nummer 3 wird nach § 57b Absatz 1 Satz 2 folgender Satz eingefügt:
"Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund."
Fristablauf: 20.02.09
Erster Durchgang: Drucksache. 880/08 (PDF)