Antrag des Saarlandes
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
Punkt 29 der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008
Der Bundesrat möge ergänzend beschließen:
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die vorgesehene Verpflichtung für die Lebensmittelunternehmer, bestimmte Informationen über das Lebensmittel wie Energie- und Fettgehalt, Gehalt an gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten und Salz auf der Vorderseite der Verpackung anzubringen. Bezüglich der vorgeschriebenen Darstellung des Bezuges dieser Nährwerte zu den Referenzmengen sind neben der verpflichtenden EU-einheitlichen Textform einfache, für den Verbraucher griffige und schnell erkennbare Symbole zu verwenden.
Die bisher von den Wirtschaftsbeteiligten vorgestellten Kennzeichnungssysteme entsprechen diesen Vorgaben nicht. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, unter Beteiligung der Länder entsprechend der Möglichkeit des Artikels 44 zusätzliche nationale Vorschriften auszuarbeiten, die es dem Verbraucher ermöglichen, sich schnell und einfach über die Inhaltstoffe und Nährwertangaben zu informieren. Hierbei ist eine sowohl für die Lebensmittelunternehmer als auch für die Verbraucherschaft vertretbare Lösung zu erarbeiten.