Punkt 29 der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008
Der Bundesrat möge ergänzend beschließen:
Zu Artikel 29 bis 34:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, im Laufe der weiteren Beratungen auf EU-Ebene für eine Ausnahme von der vorgeschriebenen Nährwertdeklaration gemäß Kapitel IV Abschnitt 3 (Artikel 29 bis 34) für kleine und sehr kleine Hersteller von Lebensmitteln einzutreten. Damit wäre insbesondere dem Aspekt einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Berufsfreiheit Rechnung getragen. Übergangsfristen, wie in Artikel 53 vorgesehen, sind nicht geeignet, die durch Einholung von Nährwertgutachten und Etikettierungsvorgaben entstehenden zusätzlichen Kosten für kleine und sehr kleine Hersteller angemessen zu berücksichtigen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Kleine und sehr kleine Hersteller von Lebensmitteln sorgen durch ihr Angebot beispielsweise auf Regional- und Bauernmärkten oder im Rahmen von Direktvermarktung für zusätzliche Angebotsvielfalt. Für diese Lebensmittel wäre die vorgeschriebene Nährwertdeklaration aufgrund des ständig wechselnden Angebots oft in nur kleinen Chargen eine unverhältnismäßige Einschränkung, da die damit verbundenen zusätzlichen Kosten kaum erwirtschaftet werden können.
Die vorgesehene Ausnahme trägt zudem zur Verwaltungsvereinfachung bei.