Punkt 17 der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010
Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt fassen:
- 1. Die Erneuerbaren Energien sind eine tragende Säule für eine unabhängige und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht seit nunmehr zehn Jahren ein geeignetes und flexibles Instrument, um den Ausbau zu fördern, geeignete Innovationsimpulse zu setzen und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich zu steigern.
- 2. In den vergangenen Jahren konnte sich in Deutschland im Bereich der Erneuerbaren Energien eine wettbewerbsfähige und innovative Branche entwickeln die zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hat. Diese wirtschaftliche Entwicklung gilt es zu stärken.
- 3. Das EEG hat Innovationen und Arbeitsplätze in einer breiten Wertschöpfungskette von Entwicklung, über Produktion bis hin zum Installationsgewerbe befördert. Deutschland ist heute zum weltweiten Technologieführer in der Solarbranche geworden. Der Erfolg der Solarenergie basiert auf der Leistung vieler Akteure am Markt.
- 4. Die regelmäßige Anpassung der Vergütungssätze ist ein wesentliches Element des EEG. Es soll die technische Weiterentwicklung der Technologien anregen und eine Überförderung verhindern.
- 5. Sinkende Preise für Solarmodule und damit einhergehende steigende Renditen eröffnen derzeit einen zusätzlichen Spielraum für eine außerordentliche Absenkung der Vergütungssätze in diesem Bereich. Diese Einsparmöglichkeiten müssen gerade auch im Sinne der Stromkunden, die die Vergütungssätze über die Umlage finanzieren, genutzt werden.
- 6. Die Absenkung der Vergütungssätze muss allerdings derart ausgestaltet werden, dass neu zu installierende Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nicht unrentabel werden und ein dadurch einsetzender Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen zerstört.
- 7. Der Bundesrat bittet deshalb den Deutschen Bundestag, die in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1.7.2010 um 16% für Hausdachanlagen, 15% für Anlagen auf Freiflächen und 11% für Anlagen auf Konversionsflächen auf einheitlich 10% für diese Anlagen zu begrenzen. Eine Einspeisevergütung entlang von Verkehrswegen sollte sich auf begleitende bauliche Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammböschungen beschränken.
Eine zusätzliche Absenkung um 10% trägt zum einen den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist. Außerdem werden sachlich nicht gebotene Differenzierungen zwischen den Anlagenarten vermieden.
- 8. Der Bundesrat bedauert, dass eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann.
Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen.
Der Bundesrat bittet daher, die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen. Der Bundesrat bittet darüber hinaus zügig für Klarheit hinsichtlich der näheren Ausgestaltung zu sorgen, um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Marktteilnehmer zu bieten.