Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/0628 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nr. 17 wird in § 28a Abs. 1 Satz 1 das Wort "kann" durch das Wort "soll" ersetzt.


Fristablauf: 10.03.06
Initiativgesetz des Bundestages