Deutsches Institut für Menschenrechte Berlin, 27. Februar 2019
Die Direktorin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr verehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG vom 16. Juli 2015, BGBl 2015 Teil I S. 1194) sowie § 24 Abs. 2 der Satzung des Instituts ist der Bundesrat aufgerufen, ein Mitglied für das Kuratorium des Instituts zu benennen. Mitglied für den Bundesrat im Kuratorium war zuletzt Frau Staatssekretärin Ulrike Hiller. Mit Schreiben vom 29.11.2018 hat Frau Hiller ihren Rücktritt aus dem Kuratorium erklärt, so dass dieser Posten seither vakant ist.
Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesländer auch weiterhin in die Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einfließt. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns zeitnah eine Nachfolge als Vertreter_in des Bundesrates benennen könnten.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe Ihnen für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Dr. Beate Rudolf