Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge unter anderem aus den in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2006 genannten Gründen (Drucksache 778/06(Beschluss) ) und insbesondere im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2007 (1 BvL 010/02 ) der Überarbeitung bedarf.
- 2. Der Bundesrat spricht sich für ein Inkrafttreten des Gesetzes nach Verkündung aus. Er befürwortet eine rückwirkende Anwendung des neuen Rechts mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf Antrag des Steuerpflichtigen.
- 3. Der Bundesrat hält es für notwendig, insbesondere die Bewertungsfragen kurzfristig zu regeln. Die Länder werden deshalb einen eigenen Vorschlag zur Bewertung innerhalb von sechs Monaten unterbreiten, so dass ein Abschluss des formellen Gesetzgebungsverfahrens bis zum Jahresende 2007 und damit hinreichende Rechtssicherheit für die Wirtschaft gewährleistet sind.
- 4. Der Bundesrat beabsichtigt vor diesem Hintergrund eine weitere Äußerung und bittet deshalb die Bundesregierung, davon abzusehen, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung dem Deutschen Bundestag zuzuleiten.