Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 10. Februar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/4660 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes - Drucksache 17/3800 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b) Folgende Nummern 6 und 7 werden angefügt:
- "6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
- 7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.""
2. Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
"5. Dem § 7 Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:
"Die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 obliegt den Industrie- und Handelskammern. Für diese gelten die Sätze 4 und 5 entsprechend. ""
Fristablauf: 18.03.11
Erster Durchgang: Drucksache. 488/10 (PDF)