Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, zu dem
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die
Verfassungsbeschwerde
der C. R. GmbH
gegen
den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2003
- Verg W 3/03 und Verg W 5/03 -
wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 3, Artikel 3 Abs. 1 Satz 1, Artikel 19 Abs. 4 und Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG
- 1 BvR 2085/03 -
von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.