Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber KOM (2005) 20 endg.; Ratsdok. 5999/05
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.