Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. Februar 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.