Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 18. Februar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/7578 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes - Drucksache 18/6986 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b wird Buchstabe c wie folgt gefasst:
"c) der Gründe dafür, dass bestimmte Wassernutzungen nach § 6a Absatz 2 nicht zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen beizutragen haben, sowie der Gründe für Ausnahmen nach § 6a Absatz 4."
- 2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 3
InkrafttretenDieses Gesetz tritt am ... [einsetzen: Datum desjenigen Tages des sechsten auf den Monat der Verkündung folgenden Kalendermonats, dessen Zahl mit der des Tages der Verkündung übereinstimmt, oder, wenn es einen solchen Kalendertag nicht gibt, Datum des ersten Tages des darauffolgenden Kalendermonats] in Kraft."
Fristablauf: 18.03.16
Erster Durchgang: Drucksache. 496/15 (PDF)