Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Kiel, 7. März 2014
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg,
Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie der Senat des Landes Berlin haben beschlossen, den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation beim Bundesrat einzubringen.
Ich bitte Sie, diesen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 920. Sitzung am 14. März 2014 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Albig
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation
I. Der Bundesrat stellt fest:
Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass den freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab Sommer 2015 möglicherweise überhaupt keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führt vermehrt dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen in der Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen.
Eine tragfähige Lösung dieses Problems ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe dringend notwendig. Eine weitere Schwächung der freiberuflichen Geburtshilfe und damit Versorgungslücken sind zu verhindern.
Der Bundesrat begrüßt, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit gegründet wurde, um die Themen in der Hebammenversorgung, auch die die über Vergütungsfragen hinausreichenden, zu diskutieren und Lösungsansätze zu identifizieren.
Die von dieser Arbeitsgruppe identifizierten Lösungsansätze sind seitens der Bundesregierung nun zügig umzusetzen.
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung:
- 1. Zu prüfen, inwieweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 134a SGB V bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen die Kostensteigerungen, die die Berufsausübung betreffen, beachtet hat.
- 2. Auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen dahingehend einzuwirken, dass kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe erreicht und damit die Versorgung flächendeckend gesichert wird. Dabei sollte mit einer auch aus Gründen der Patientinnensicherheit sinnvollen Mindestzahl von Geburten die jährliche Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe zu erwirtschaften sein.
- 3. Umgehend über die Lösungsansätze der interministeriellen Arbeitsgruppe zu informieren und für eine zügige Umsetzung einer geeigneten Lösung unter Beteiligung der Länder zu sorgen.
Dabei ist auch zu prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe erreicht werden kann
- - durch die Schaffung einer erweiterten Trägerhaftung
- - oder durch die Schaffung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds für über fallbezogene Haftungshöchstgrenzen hinausgehende Schäden.