Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018* ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
(Schlussfolgerung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018), ABl. C 463 v. 23.12.14, S.4)