Der Bundesrat hat in seiner 867. Sitzung am 5. März 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 8. Juli 2005 - Drucksache 435/05(B) - sowie erneut am 21. Dezember 2005 - Drucksache 841/05(B) - beschlossenen Fassung zum Inhalt.*