Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
Die Bundesrepublik Deutschland steht vor beträchtlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Die Ankunft und Eingliederung einer hohen Zahl von Schutzsuchenden in unserem Land bedeutet für alle Beteiligten eine große Herausforderung - für die vor Krieg, Verfolgung und Not zu uns geflohenen Menschen, zugleich auch für unsere Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltungen, für die Vereine und Verbände, für die Unternehmen und für die vielen ehrenamtlich Engagierten. Unzählige Bürgerinnen und Bürger in allen Ländern und Kommunen haben in den vergangenen Monaten spontan, solidarisch und mitmenschlich geholfen, heimatlos gewordenen Menschen in Deutschland einen guten Neuanfang zu ermöglichen. Ihnen allen gilt der herzliche Dank des Bundesrates.
Der Bundesrat begrüßt und unterstützt ausdrücklich alle Aktivitäten zum Aufbau gesellschaftlicher Initiativen, Bündnisse und Allianzen, die sich für die erfolgreiche Eingliederung von Schutzbedürftigen, für Solidarität und Weltoffenheit sowie für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Gemeinsam werden wir die vor uns liegenden Aufgaben meistern, gemeinsam werden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland gewährleisten. Der Bundesrat wird hierzu seinen konstruktiven Beitrag leisten.
- 1. Auch in diesem Jahr flüchten viele Menschen aus ihrer Heimat, um Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not zu suchen. Die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und Kommunen bieten ihnen im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der EU weiterhin in überproportionalem Maße Schutz. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde in den vergangenen Monaten hierfür realisiert.
- 2. Der Bundesrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass innerhalb weniger Monate die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, die dazu beitragen können, die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und für alle Beteiligten effizienter und transparenter zu gestalten. Die praktische Umsetzung muss nun aus den nachstehenden Gründen schnell folgen bzw. weiter intensiviert werden, um - die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme weiter zu fördern und - die hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge engagieren, zu erhalten.
Es gilt, Entscheidungen im Sinne sowohl der Antragsteller als auch der beteiligten Behörden rasch zu treffen, um auf allen Seiten schnell Klarheit über das weitere Vorgehen zu erlangen.
Insbesondere die bessere personelle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bleibt der grundsätzliche Schlüssel für eine Beschleunigung der Verfahren.
Damit die Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit individueller Bleibeperspektive allerdings gelingen kann, muss der Bund endlich seiner Verantwortung gerecht werden, gefasste Beschlüsse umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Integration so früh wie möglich für diejenigen beginnt, die bei uns bleiben werden, und dass diejenigen, die keine Anerkennung als Flüchtling bekommen können, schnell Klarheit darüber haben.
- 3. Ziel ist, dass Entscheidungen schneller getroffen werden, damit Asylsuchenden schneller Klarheit über das Bleiberecht vermittelt wird. Erste Schritte sind durch die bisherige Gesetzgebung unternommen worden. Eine vollständige Umsetzung der Einführung eines qualifizierten Ankunftsnachweises und eines optimierten Datenaustausches steht noch aus.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die bis Ende März 2016 ein abgestimmtes Konzept unterbreiten soll, wie die Integration von Menschen mit individueller Bleibeperspektive aktiv gestaltet werden kann. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Integration dann am besten gelingt, wenn sie von Anfang an aktiv gestaltet und unterstützt wird. Eine erfolgreiche Integration ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel eine Chance für alle und wird von vielen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern unterstützt. Es muss dabei auch darum gehen, den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und Maßnahmen zu ergreifen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
- 5. Es bedarf dazu einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur sowie einer angemessenen finanziellen Ausstattung, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse und berufsbezogene Sprachförderung über ESF-BAMF-Kurse, gesundheitliche Versorgung, Bildung, Ausbildung, Studium, Arbeitsmarkt sowie Teilhabe an der Gesellschaft durch interkulturelle Öffnung. Es handelt sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen.
Der Bundesrat erwartet die Unterstützung seitens der Bundesregierung vor allem:
- - durch die Verbesserung der Qualität und Quantität der Integrationskurse des Bundes. Der Orientierungskurs soll auf 100 Stunden erhöht werden. Im Orientierungskursteil des Integrationskurses soll die Vermittlung von Werten und Regeln des täglichen Miteinanders gestärkt und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Sprach- und Orientierungskurse sind derzeit in modularer Form strikt voneinander getrennt. Eine bessere Verzahnung ist hier geboten. Integrationskurse und Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (insbesondere die Grundkurse für den Spracherwerb und Kurse zum Erlernen berufsbezogener Deutschkenntnisse) müssen allen zu integrierenden Asylsuchenden und Flüchtlingen zeitnah angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde. Um gezielt auch Eltern unter den Flüchtlingen zu erreichen, sollte Kinderbetreuung im Rahmen der Kurse angeboten und beworben werden. Es müssen so viele Kursplätze zur Verfügung stehen, dass die gesetzlich vorgesehenen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen umgesetzt werden können;
- - beim räumlichen und personellen Ausbau der Kindertagesbetreuung, weiterer Bildungsangebote sowie dem Einsatz zusätzlicher Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter;
- - bei der Bereitstellung zusätzlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher - auch zur Sicherstellung der gesundheitlichen und therapeutischen Versorgung;
- - durch den Ausbau von angepassten Einstiegsprogrammen in die berufliche Orientierung und in die berufliche Ausbildung (weitere Öffnung der Berufsausbildungsbeihilfe, der ausbildungsbegleitenden Hilfen, der assistierten Ausbildung, der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen für Asylsuchende und für Geduldete), unter Berücksichtigung eventueller besonderer Bedarfe je nach Geschlechtszugehörigkeit. Notwendig sind zudem die Schaffung von so genannten kurzfristigen Arbeitsgelegenheiten sowie die flexible Gestaltung von schulischen, berufsvorbereitenden und sprachlichen Angeboten in einem Förderprojekt;
- - indem junge Flüchtlinge zeitnah eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung und für weitere zwei Jahre Beschäftigungszeit nach der Ausbildung (sogenannte "3-plus 2-Regelung") erhalten;
- - über die Bundesagentur für Arbeit, die in enger Abstimmung mit den Ländern flächendeckend zentrale Anlaufstellen für Flüchtlinge einrichtet;
- - indem zusätzliche Finanzmittel für die aktive Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen und den Ausbau der Initiativen zum Abbau der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit bereitgestellt werden;
- - nachdem der Bundesgesetzgeber von einer Streichung der Arbeitsmarktvorrangprüfung abgesehen hat, dass die Prozesse bei der Umsetzung der Vorrangprüfung durch verbesserte behördliche Abstimmungsverfahren, insbesondere zwischen Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörden, optimiert werden; - durch die Beseitigung von Hindernissen, die studierfähige Flüchtlinge von der Aufnahme eines Studiums oder einer studienvorbereitenden Maßnahme abhalten. Insbesondere sollten die Hochschulen der Länder von der Bundesregierung zur Organisation und Durchführung von studienvorbereitenden Sprachkursen Fördermittel erhalten. Unter anderem folgende Hindernisse müssen dringend aufgehoben werden: Beschränkungen bei studienvorbereitenden Deutschkursen; die bei der Aufnahme einer im Übrigen BAföG-förderungsfähigen Ausbildung bestehende Gefahr eines Leistungsausschlusses aufgrund eines fortdauernden Asylverfahrens - auch im Hinblick auf die Krankenversorgung(-spflicht) von Studierenden; faktische Beschränkungen der Studienaufnahme in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland sowie die nach einem 15 monatigen Aufenthalt aufgrund gesetzlicher Regelung bestehende Förderungslücke;
- - indem weitere Mittel zum Ausbau und Erhalt von Studienplatzkapazitäten bereitgestellt werden. Spätestens ab dem Wintersemester 2017/18 werden sich mehr Flüchtlinge an einer deutschen Hochschule für ein Studium bewerben. Die dafür nötigen Kapazitäten erfordern eine Unterstützung des Bundes;
- - durch Verbesserungen im Einbürgerungsrecht, mit dem auch Integrationsleistungen stärker honoriert werden können. Allen auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen soll die Mitwirkung an der Gesellschaft und an Entscheidungen ermöglicht werden;
- - durch die Einrichtung und Finanzierung der Asylverfahrens- und Rückkehrberatung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Die Beratung bereits in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ermöglicht es den Asylsuchenden, die Erfolgsaussichten ihres Antrags auf Asyl zutreffend einzuschätzen und entsprechende Entscheidungen in Bezug auf Bleibeperspektiven, Familiennachzug oder Rückkehr zu treffen. Das Wissen um die eigene Situation ist die Grundlage einer humanen Asylpolitik;
- - durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Das beeindruckende ehrenamtliche Engagement, das im Zuge der stark angestiegenen Zahl der geflüchteten Menschen entstanden ist, gilt es nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern weiter auszubauen.
- 6. Für eine erfolgreiche Integration ist unabdingbare Voraussetzung, dass bezahlbarer Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Daher müssen Wohnquartiere entwickelt werden, in denen schon lange hier Lebende und Flüchtlinge gut zusammenleben können. Deshalb erwartet der Bundesrat:
- - eine weitere Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau für die kommenden fünf Jahre und die Aufstockung der Programme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau". Die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von bezahlbarem Wohnraum werden grundsätzlich begrüßt;
- - eine zeitlich befristete Lockerung der Bauvorschriften für verdichtete Stadträume, die es ermöglicht, zügig ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen durch die Einführung eines neuen Baugebiets ("Mischgebiet der Innenentwicklung"). Daneben ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls durch welche Rechtsänderungen Hemmnisse bzw. Erschwernisse für die Innenentwicklung und Nutzungsmischung vermieden werden können.
- 7. Mit der stetig steigenden Zahl anerkannter Flüchtlinge droht die Höhe der Kosten für die Unterbringung der Menschen das von den Städten und Gemeinden Leistbare zu übersteigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich kurzfristig deutlich stärker als bisher an den Kosten der Unterkunft und der Unterbringung zu beteiligen.
- 8. Die Integration von vielen Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen kann zu Konflikten führen. Sie setzt unabdingbar ein deutliches Eintreten für die Werte und Verfassungsnormen unseres Rechtsstaates voraus. Diese Werte gilt es wirksam zu schützen. Auch vor dem Hintergrund der stärkeren Inanspruchnahme der Sicherheitsbehörden der Länder bleibt der Staat Garant für die öffentliche Sicherheit in unserem Land. Sicherheitslücken dürfen nicht entstehen. Das Gewaltmonopol des Staates muss durchgesetzt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der notwendige Ausbau der Ausstattung von Polizei und Justiz mit hohen Kosten in den Ländern verbunden ist. Bund und Länder bleiben aufgefordert, für eine auskömmliche Finanzierung der im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten anfallenden Aufgaben zu sorgen. Dazu gehört auch, die gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit im Gesamtstaat im Rahmen der Bund-Länder-Finanzierungsmechanismen adäquat abzubilden.
- 9. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine notwendige und wirkungsvolle Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen und eine faire Lastenverteilung in Europa nur über eine gesamteuropäische Lösung und die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bewirken ist. Er unterstützt den Bund hierbei. Die Integration auf nationaler Ebene versteht er als neue Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen haben. Die zügige Umsetzung eines abgestimmten Integrationskonzepts mit den vorgenannten Maßnahmen - für eine langfristig angelegte und dauerhaft wirksame Integration - ist für den Zusammenhalt einer heterogener werdenden Gesellschaft geboten. Sie eröffnet zugleich große Chancen für unsere Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. Für bereits lange in Deutschland lebende und gut integrierte Asylbewerber sollte - auch zur Entlastung des BAMF - eine Altfallregelung geschaffen werden.
- 10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln und Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland zu schaffen.