Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
831. Sitzung des Bundesrates am 09.03.07:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/4196 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/3657 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 70 wird wie folgt gefasst:
Artikel 70 Inkrafftreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel 13 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft."
Fristablauf: 09.03.07
Erster Durchgang: Drucksache. 679/06 (PDF)