Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Berlin, 14. März 2017
Parlamentarischer Staatssekretär
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich (BR-Drs. 088/16(B) ) vom 22. April 2016.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Wiese
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich (BR-Drs. 088/16(B) )
Die in der Entschließung des Bundesrates angesprochenen Themen sind Gegenstand laufender Vorhaben. Neben den bereits laufenden Verhandlungen zum europäischen TK-Review, den die Europäische Kommission im September 2016 vorgeschlagen hat, liegt seit Januar 2017 auch der Entwurf eine E-Privacy-Verordnung vor, der insbesondere die vom Bundesrat angesprochenen Themen Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und Fernmeldegeheimnis bei Messengerdiensten und anderen internetbasierten Kommunikationsdiensten anspricht. Das BMWi hat darüber hinaus ein Konsortium bestehend aus der Universität Mannheim (MaCCI - Mannheim Centre for Competition and Innovation) und der FU Berlin sowie den Kooperationspartnern Universität Passau (Prof. Dr. Jan Krämer) und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mit der Durchführung des Fachdialogs Ordnungsrahmen für die Digitale Wirtschaft beauftragt. Das BMWi will mit dem Fachdialog ein Forum für eine sachliche und wissenschaftlich fundierte Debatte über den Bedarf und die Optionen zur Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für die digitale Wirtschaft schaffen.
Der Fachdialog soll bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die Beratungen zum TK-Review stehen noch am Anfang, während die Beratungen zur E-Privacy-Verordnung noch nicht begonnen haben. Weiterhin hat das BMWi im Mai 2016 das Grünbuch Digitale Plattformen veröffentlicht, mit dem zentrale, rechtliche und regulatorische Fragen im Rahmen digitaler Plattformen identifiziert, definiert und strukturiert werden. Schlussfolgerungen will das BMWi im Rahmen eines Weißbuchs im Frühjahr 2017 ziehen.
Vor dem Hintergrund laufender und nicht abgeschlossener Vorhaben liegt derzeit noch keine abgestimmte Position der Bundesregierung vor, die dem Bundesrat im Rahmen eines Fortschrittsberichts zugeleitet werden könnte.