Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe "Glücksspiel" der Kommission
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Expertengruppe "Glücksspiel" der Kommission* ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium zwei Bundesratsbeauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.