Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den "Schengen-Ausschuss" der Kommission
Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den "Schengen-Ausschuss" der Kommission (Komitologie-Ausschuss) einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Innenministerium (Ltd. KD Martin Schatz).