Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in der Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch (Milch-Güteverordnung) den in § 4 Absatz 1 Satz 2 normierten Umrechnungsfaktor von Volumen in Gewicht schnellstmöglich auf mindestens 1,03 anzuheben.

Begründung:

Bei der Einführung der Milchquotenregelung wurde in Deutschland die in Kilogramm ausgewiesene Referenzmenge mit dem Umrechnungsfaktor 1,02 in die daraus resultierende Liefermenge in Volumen umgerechnet. In Dänemark wurde ebenfalls mit 1,02, in Österreich mit 1,025 und in Großbritannien mit 1,02969, in allen anderen Ländern mit 1,03 gearbeitet.

Die Bundesanstalt für Milchforschung Kiel hat seit den 90er Jahren mit mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen ermittelt, dass in Abhängigkeit von Fettgehalt und anderen Faktoren der Umrechnungsfaktor mindestens 1,03 betragen müsste.

Mit dem Auslaufen der Quotenregelung zum 31. März 2015 sind die im Zusammenhang mit der Beratung der BR-Drucksache 709/08 (PDF) vorgebrachten Argumente, die zur Ablehnung der Erhöhung des Umrechnungsfaktors auf 1,03 führten, obsolet.

Weiterhin wird eine Änderung auch im Hinblick auf eine "europäische Gleichbehandlung" als notwendig angesehen.