Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 25. Februar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksachen 18/7646, 18/7686 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern - Drucksache 18/7537 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 2 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

"2. Nach § 8 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

2. Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden die Nummern 3 bis 6.

Fristablauf: 17.03.16
Initiativgesetz des Bundestages