Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU - COM (2016) 53 final; Ratsdok. 6226/16

Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 20.04.16

Die Vorlage wurde am 19. Februar 2016 ebenfalls von der Bundesregierung gemäß § 2 EUZBLG übermittelt.

Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.

Brüssel, den 24.2.2016
SG-Greffe(2016) D/ 2317

Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D - 10117 Berlin

Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Betreff: COM (2016) 53 final,
16.2.2016

Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.

Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

Für den Generalsekretär
Jordi AYET Puigarnau Direktor

Europäische Kommission, B-1049 Brüssel Telefon: (32-2) 299 11 11.